Tagesarchiv für den 17. April 2008

Ehefähigkeitszeugnis

von Dagmar

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Da auch wir ein spanisch-deutsches Paar sind, bekamen wir beim Standesamt ebenfalls die Info, dass der Sergio ein Ehefähigkeitszeugnis braucht um mich zu heiraten.

Super dachte ich – da muß er dann wohl ein Prüfung machen und zeigen, ob er wirklich fähig ist für die Ehe. Also, ob er mich ernähren kann, ob er ein aufmerksamer Ehemann ist, ob ißt was die Ehefrau auf den Tisch bringt, usw. …

Weit gefehlt, auf dem Papier steht nur, dass er noch nicht verheiratet ist!

Die Abwicklung war allerdings sehr sehr unkompliziert. Zwar mußten wir unzählige Papier beim spanischen Konsulat einreichen, haben aber nicht lange warten müssen. Und obwohl wir zunächst aus Spanien eine internationale Geburtsurkunde und keine spansiche erhalten haben, hat das Konsulat schon mal die kompletten Papiere fertig gemacht, das Aufgebot bestellt und als dann die richtige Urkunde kam, konnte uns das Papier direkt ausgehändigt werden. Ich mußte übrigens nicht dort erscheinen und Fragen wurden uns auch nicht gestellt. Bezahlt haben auch nichts … dafür beim Standesamt um so mehr :-(

Wer immer noch nicht genau weiß, was jetzt ein Ehefähigkeitszeugnis ist: laut Wikipedia wird so ein Dokument wie folgt beschrieben:

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.

Verstanden? ;-)

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